AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma South West Vision GmbH

 

 

  • 1 Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der South West Vision GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die South West Vision GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

  • 2 Angebot und Vertragsschluss
  1. Die Angebote von der South West Vision GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das zur Rechtswirksamkeit die Zusendung einer Annahmebestätigung der South West Vision GmbH bedarf.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ansonsten sind es branchenübliche Annäherungswerte, bei denen handelsübliche Abweichungen zulässig sind. Technische Änderungen in Form, Farbe, Qualität und/oder Gewicht sind im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dies gilt auch, wenn dem Besteller Muster bzw. Proben überlassen werden.
  • 3 Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von die South West Vision GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet, insbesondere Verpackung, Frachtkosten, Versicherungen, Zoll, GEMA-Gebühren.

  • 4 Liefer- und Leistungszeit
  1. Falls keine feste Leistungszeit vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen (bzw. hier: eine längere Frist möglich, falls diese der Leistung angemessen ist) nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkung des Bestellers notwendig ist bzw. die Vorleistungspflicht des Bestellers vereinbart ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Besteller diese Pflicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die South West Vision GmbH die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Subunternehmern von der South West Vision GmbH eintreten –, hat die South West Vision GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die South West Vision GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder Leistungszeit oder wird die South West Vision GmbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  4. Sofern die South West Vision GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ Prozent für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswerts der vom Verzug

betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der South West Vision GmbH.

  1. Teillieferungen und Teilleistungen sind nur zulässig, wenn sie für den Besteller zumutbar sind.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist die South West Vision GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.
  • 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von der South West Vision GmbH oder des von der South West Vision GmbH beauftragten Herstellers oder Leistungserbringers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

  • 6 Rechte des Bestellers wegen Mängel
  1. Die Produkte von der South West Vision GmbH werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Der Besteller erhält keine Garantien im Rechtssinn; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte bzw. ab Abnahme der Leistung. Ist die Leistung von der South West Vision GmbH auf einem Datenträger festgehalten, beginnt die Frist mit Eingang des Datenträgers beim Besteller.
  2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind in jedem Fall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder der Abnahme der Leistung oder des Datenträgers schriftlich und spezifiziert unter Beifügung des Lieferscheins zu rügen.
  3. Die South West Vision GmbH behält bei begründeten Mängelrügen die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
  4. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Besteller das Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
  5. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 9 dieser Geschäftsbedingungen.
  • 7 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen von der South West Vision GmbH (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die die South West Vision GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, werden der South West Vision GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
  2. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der South West Vision GmbH bis zur Erfüllung aller aus der Lieferung oder Leistung entstandenen Forderungen gegen den Besteller. Wird die Ware weiter veräußert, geht die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer entsprechend dem Wert der Lieferung der South West Vision GmbH zwecks Sicherung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen auf South West Vision GmbH über, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Besteller verpflichtet sich auf Verlangen der South West Vision GmbH die Anschriften der Abnehmer zu benennen. Die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer darf dieser nicht an Dritte abtreten.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf das Eigentum von South West Vision GmbH hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit die South West Vision GmbH seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der South West Vision GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die South West Vision GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
  • 8 Zahlungsbedingungen
  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der South West Vision GmbH 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei der South West Vision GmbH maßgebend. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig eingelöst wird. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Besteller in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  2. Die South West Vision GmbH ist berechtigt trotz etwaiger anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die South West Vision GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Werden der South West Vision GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder Zahlungen eingestellt werden, oder wenn die South West Vision GmbH andere Umstände be kannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist die South West Vision GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die South West Vision GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • 9 Haftung
  1. Haftung der South West Vision GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Dies gilt nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der South West Vision GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüche wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie bei dem Ersatz von Verzugsschäden nach § 286 BGB. Insoweit haftet die South West Vision GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwerts begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Soweit die Haftung der South West Vision GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der South West Vision GmbH.
  4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruht, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache bzw. Abnahme des Werkes.
  • 10 Nutzungs- und Lizenzrechte / Freistellung

Der Besteller ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass er Inhaber aller erforderlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, an den South West Vision GmbH übergebenen Ton-, Bild- und Datenaufzeichnungen im Hinblick auf die Durchführung des Auftrags der South West Vision GmbH bzw. durch die von der South West Vision GmbH beauftragten Subunternehmer ist, ebenso Inhaber der Rechte zur Verwendung aller Ton-, Bild- und Datenaufzeichnungen sowie sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen, die vom Auftrag erfasst sind. Er ist

ebenso dafür verantwortlich, dass alle Urheber- und Leistungsschutzvergütungen an die zuständigen Stellen abgeführt werden.

Mit Erteilung des Auftrags sichert der Besteller dies auch ausdrücklich zu.

Der Besteller verpflichtet sich unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche und Rechte der South West Vision GmbH diese auf erstes Auffordern von allen gegen die South West Vision GmbH erhobenen Ansprüchen Dritter wegen der im Rahmen der Aufträge erfolgten Verwendung der Ton-, Bild- und Datenaufzeichnungen einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freizustellen. Der Freistellungsanspruch schließt auch Forderungen aus Klagen nationaler oder internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen aus behaupteter oder tatsächlicher Verletzung der Rechte einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten ein.

Der Besteller überträgt auf die South West Vision GmbH ein einfaches beschränktes Nutzungsrecht hinsichtlich der von der South West Vision GmbH im Rahmen der Aufträge erstellten Produkte für die Eigenwerbung der South West Vision GmbH, insbesondere auf Flyern und im Internet. Auch insoweit versichert der Besteller zur Übertragung eines solchen Nutzungsrechts berechtigt zu sein. Auch hierauf bezieht sich seine Freistellungsverpflichtung.

  • 11 Sonstige Bestimmungen
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der South West Vision GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die South West Vision GmbH ist berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.